Wegen Selbstschutz: Gericht tolleriert illegales Verhalten

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Facebook & Instagram Profile

Der Datenschutzbeauftrage eines Bundeslandes hatte in einer intensiven Prüfung festgestellt, dass das Betreiben von Facebook-Seiten und Instagram-Profilen nicht komplett Datenschutz-sicher betrieben werden können.

Daraufhin wurde ein Unternehmen verklagt.

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Im Gericht entschied die Richterin:

Wir nehmen die Recherche arbeiten des Datenschutzbeauftragten ernst, nehmen aber auch wahr, dass die Gesellschaft die datenschutz-sicheren Alternativen nicht annehmen. Sowie betreiben auch dieses Gericht eine Facebook-Seite, sowie ein Instagram-Profil mit großer Akzeptanz, wir können es uns nicht leisten, niemanden mehr zu erreichen. Unsere Webseiten werden einzig über die Facebook und Instagram Social-Media aufgerufen. Daher entscheiden wir - auch aus Eigenschutz, dass der illegale Betrieb weiterhin ohne Androhung von Strafen, erlaubt ist. Dies gilt natürlich nur für Behörden und Unternehmen ab einer Größe von 200 Angestellten, da diese den Betrieb des Staates mittels Steuern stützen.

Das angeklagte Unternehmen freute sich und sagte weiterhin:

Alle Unternehmen mit weniger als 200 Angestellten... wir drücken Ihnen die Daumen. Viel viel Glück, mit dem nötigen Wille werden auch sie es schaffen. Viel Spaß!

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des Lebens besteht nicht darin ein erfolgreicher Mensch zu sein, sondern ein wertvoller. Albert Einstein.

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rainer

Jahrgang 1985 Aufgewachsen in Spaichingen (Baden-Württemberg), danach in Radolfzell am Bodensee gelebt, dann Rielasingen-Worblingen und aktuell in Düsseldorf (Nordrhein-Westfalen). Selbständiger & ganzheitlicher Freischaffender

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